Dutzende Grundbuchblätter, drei Tage vor Weihnachten
Verschmelzungen, Teilungen, Dienstbarkeiten, die von Blatt zu Blatt gewandert sind und unterwegs die Begünstigten gewechselt haben.
Abteilung II liest sich wie ein Familienstammbaum, den niemand aufgeschrieben hat. Die notarielle Urkunde, auf die alles verweist, liegt nicht im Datenraum, und das Notararchiv braucht Wochen, nicht Tage. Vielleicht sitzen Sie selbst davor, vielleicht Ihr Associate. Verantworten müssen Sie es.
Ein Areal wechselte den Eigentümer. Die Geh- und Fahrrechte standen im Grundbuchauszug, sie waren also sichtbar. Nicht gefunden wurde über Monate die Bewilligungsurkunde, auf die sie verweisen. Als das erste Recht gelöscht werden sollte, kamen vier weitere Begünstigte zum Vorschein, die in der Urkunde standen und von denen niemand wusste. Die Löschung wurde erst acht Monate nach dem Notartermin beauftragt, die Vollzugsbedingung blieb so lange offen, teure Kanzleien blieben gebunden, und entwickeln konnte in dieser Zeit niemand.
Die Käuferseite sieht es rückblickend als Versäumnis der Verkäuferseite: „Eigentlich hätte man so etwas als Verkäufer in der Due Diligence schon identifizieren müssen.“ Ein geschäftsführender Gesellschafter eines Projektentwicklers, der dasselbe Thema kennt: „Nur alleine das ganze Grundbuchthema, das mal einfach zu sehen, weil wir haben es schon erlitten.“
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Abteilung II liest sich wie ein Familienstammbaum, den niemand aufgeschrieben hat. Die notarielle Urkunde, auf die alles verweist, liegt nicht im Datenraum, und das Notararchiv braucht Wochen, nicht Tage. Vielleicht sitzen Sie selbst davor, vielleicht Ihr Associate. Verantworten müssen Sie es.
Ein Areal wechselte den Eigentümer. Die Geh- und Fahrrechte standen im Grundbuchauszug, sie waren also sichtbar. Nicht gefunden wurde über Monate die Bewilligungsurkunde, auf die sie verweisen. Als das erste Recht gelöscht werden sollte, kamen vier weitere Begünstigte zum Vorschein, die in der Urkunde standen und von denen niemand wusste. Die Löschung wurde erst acht Monate nach dem Notartermin beauftragt, die Vollzugsbedingung blieb so lange offen, teure Kanzleien blieben gebunden, und entwickeln konnte in dieser Zeit niemand.
Die Käuferseite sieht es rückblickend als Versäumnis der Verkäuferseite: „Eigentlich hätte man so etwas als Verkäufer in der Due Diligence schon identifizieren müssen.“ Ein geschäftsführender Gesellschafter eines Projektentwicklers, der dasselbe Thema kennt: „Nur alleine das ganze Grundbuchthema, das mal einfach zu sehen, weil wir haben es schon erlitten.“